Tiefbau * Sponsor * Hochbau

(Beispiel Sponsor... da wir noch keine haben)

Dunzer Bau GmbH
(Hochbau und Tiefbau in der Oberpfalz)
Speinsharter Str. 6
92676 Eschenbach
09645 346

Dein Firmenname hier? Nimm kontakt mit uns auf (kyongchinpao@gmail.com)!

Bavaria High and Low Construction

Bayern Hochbau und Tiefbau i. d. Oberpfalz

Freitag, 14. Juni 2013

Gesetz Bezüglich Hoch und Tiefbau

Übereinkommen Nr. 62über Unfallverhütungsvorschriften TiefBauarbeitenAngenommen in Genf am 23. Juni 19372Genehmigt von der Bundesversammlung am 20. Juni 19393Ratifikationsurkunde hinterlegt am 23. Mai 1940 aus der SchweizIn Kraft getreten für die Schweiz am 4. Juli 1942
(Als am 6. Juni 2007)
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes in Genf wurde am 3. Juni 1937 einberufen wird in seiner dreiundzwanzigsten Tagung traf,
In Anbetracht, dass die TiefBauarbeiten mit der größten Unfallgefahren verbunden, um es aus allgemein menschlichen und wirtschaftlichen Gründen auf die Annahme bestimmter Vorschläge entschieden über Unfallverhütungsvorschriften für den Schutz der Arbeitnehmer in Bezug auf die Gerüste und Hebezeuge für TiefBauarbeiten, zu reduzieren, ist ein Frage, was ist der erste Punkt auf der Tagesordnung.
Da es wünschenswert ist, um die minimalen Bestimmungen über die Verhütung von Unfällen zu standardisieren, aber ohne Komplikationen ihr allgemeines Verhalten durch eine allzu starre Version, ist es am sinnvollsten, um diese Anwendungen in Form eines internationalen Übereinkommens zu geben, begleitet von einer Empfehlung mit Muster Vorschriften zur Unfallverhütung.
Die Konferenz findet heute, den 23. Juni 1937, das folgende Übereinkommen, das Übereinkommen über die Sicherheitsbestimmungen (Gebäude), 1937, Bezug genommen.Teil I der Pflichten der Vertragsparteien des ÜbereinkommensArtikel 1
1. Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet, Rechtsvorschriften,
a)
    
die Umsetzung der allgemeinen Bestimmungen der Teile II-IV dieses Abkommens sicherstellt1;b)
    
nach einer geeigneten Behörde ist befugt, Vorschriften zu erlassen, soweit es nach den Umständen des betreffenden Landes ist möglich und wünschenswert, Bestimmungen Gültigkeit zu verschaffen, dass die Empfehlung für die Unfallverhütungsvorschriften (Gebäude), 1937, beigefügten Vorschriften oder mit allen geänderten Modell Regeln dafür, welche die Internationale Arbeitskonferenz empfiehlt später passen sie Premium2 oder gleichwertig.
2. Jedes dieser Mitglieder verpflichten sich auch alle drei Jahre, das Internationale Arbeitsamt, um einen Bericht, der zeigt deutlich das Ausmaß, in dem das Modell Regeln Anwendung wurde beschafft, die der Empfehlung über Sicherheitsbestimmungen (Gebäude) angebracht sind, 1937 zu schicken, oder irgendwelche geänderten Modell Regeln, die von der Internationalen Arbeitskonferenz über empfohlen.
1 bis 6 Titus die UVG (SR 832.20) und HochBauvorschriften 29. Juni 2005 (SR 832 311 141) finden.2 Siehe die 6 Titus die UVG (SR 832.20) und HochBauvorschriften 29. Juni 2005 (SR 832 311 141).
Artikel 2
1 Gesetzgebung, um die Umsetzung der allgemeinen Bestimmungen der Teile II-IV dieses Übereinkommens sicherzustellen müssen alle Arbeiten auf HochBau stellen in Zusammenhang mit dem tiefBau, Instandsetzung, Umbau, Instandhaltung und Abriss von Gebäuden aller Art durchgeführt gelten.
2 Dieses Gesetz, kann die zuständige Behörde genehmigen, nach Rücksprache mit den Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, soweit solche bestehen, Ausnahmen zulassen, ganz oder teilweise von diesen Bestimmungen für Arbeiten, die in der Regel unter Bedingungen durchgeführt Unfall sicher genug sind.
Artikel 3
Die Rechtsvorschriften zur Umsetzung der allgemeinen Bestimmungen der Teile II-IV dieses Abkommens und die Vorschriften, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurden, sicherzustellen, durch die der Empfehlung betreffend Sicherheitsbestimmungen (Gebäude), 1937, beigefügten Regeln durchzusetzen,
a)
    
zu verlangen, dass der Arbeitgeber diese Gesetzgebung hat und diese Regelungen machen für alle Personen in einem von der zuständigen Behörde genehmigt betroffen bekannt;b)
    
Personen, die für ihre Umsetzung zu nennen;c)
    
entsprechende Sanktionen für die Verletzung der Pflichten auferlegt.

Artikel 4
Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, eine Kontrollfunktion Servicequalität zu halten oder sie zu überzeugen, dass es einen gibt, hat die Verantwortung für die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Verhütung von Unfällen bei tiefBauarbeiten.
Artikel 5
1 umfasst das Gebiet eines Mitgliedstaats umfangreiche Bereiche, in denen die zuständige Behörde der Auffassung, wegen der Kargheit der Bevölkerung oder das Niveau der wirtschaftlichen Entwicklung, die Bestimmungen dieses Übereinkommens nicht durchführbar sind, kann es diese Bereiche der Umsetzung des Übereinkommens entweder allgemein oder mit ihr für bestimmte Orte oder angemessen für bestimmte Arten von Gebäuden wie Ausnahmen ausgenommen.
2. Jedes Mitglied hat in seinem ersten Jahresbericht, dass es nach Artikel 22 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation über die Durchführung dieses Übereinkommens vorgelegt, um die Bereiche, bei denen es um den Einsatz von den Bestimmungen des vorliegenden Artikels machen bezeichnen anzuzeigen. In der folgenden Zeit die Mitglieder der Bestimmungen dieses Artikels gelten nur dann Gebrauch machen von den Bereichen, in dieser Weise bezeichnet.
3. Jedes Mitglied, das gemäß den Bestimmungen dieses Artikels werden in späteren Jahresberichten die Bereiche, für die das Recht auf diese Bestimmungen berufen, um verzichtet.
Artikel 6
Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, jährlich zu kommunizieren, um das Internationale Arbeitsamt, die neuesten Statistiken über die Anzahl und Art der Unfälle, bei denen Menschen betroffen waren, die in der Arbeit im Rahmen dieses Abkommens eingesetzt wurden.
Teil II Allgemeine Bestimmungen über GerüsteArtikel 7
1 Für alle Arbeiten, die nicht mit einer Leiter oder einem anderen sicheren Mitteln durchgeführt werden, gewährt den Arbeitnehmern zweckmäßig Frameworks zur Verfügung gestellt werden.
2 Die Produktion muss der Abbruch-oder wesentlichen Änderung eines Gerüsts nur durchgeführt werden,
a)
    
unter der Aufsicht einer zuständigen und verantwortlichen Person;b)
    
so weit wie möglich von kompetenten und vertraut mit dieser Art von Arbeit Arbeiter.
3 Alle Gerüste, alle verbundenen Geräte und alle Leitern müssen
a)
    
hergestellt aus Materialien von guter Qualität;b)
    
haben, unter Berücksichtigung der Belastung und die Spannung, auf die sie eine ausreichende Festigkeit ausgesetzt sind;c)
    
in gutem Zustand gehalten.
4 Gerüste müssen so gebaut sein, dass kein Teil von ihnen kann bei normaler Benutzung nicht verrutschen.
5 Gerüste dürfen nicht überlastet werden, und seine Last muss möglichst gleichmäßig verteilt werden.
6 Vor Befestigung von Hebezeugen auf Gerüste besondere Vorkehrungen, um die Robustheit und Stabilität der Gerüste sicherzustellen vorzulegen.
7 Gerüste in regelmäßigen Abständen von einer sachkundigen Person überprüft werden.
8 Vor Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern ermöglicht die Verwendung von einem Gerüst hat er sich das Rückgrat seines oder ein anderes Unternehmen kann gebaut worden, um sicherzustellen, dass sie mit den Bestimmungen dieses Artikels vollständig erfüllt.
Artikel 8
1 Plattformen, Stege und Treppen müssen
a)
    
so konzipiert, dass keine ihrer Teile nicht übermäßig gebogen oder ungleich sein kann;b)
    
gebaut werden, und dass unter den gegebenen Bedingungen so weit wie möglich das Risiko von Menschen zu Fuß oder Abrutschen vermieden;c)
    
freigehalten von allen unnötigen Hindernissen werden.
2 Wenn Arbeitsbühnen, Laufstege, Arbeitsplätze und Treppen, deren Höhe einen Maximalwert festgesetzt werden durch die gesetzgeberische Maßnahme,
a)
    
jede Arbeit Bühne und jede Gangway, mit einem dicht gelegt Boden gestellt werden, es sei denn, andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden;b)
    
jeder Arbeitsplattform und jeder Gang muss ausreichend breit;c)
    
ist jede Arbeitsplattform, Gangway, Arbeitsplatz und Treppe zum Zaun in geeigneter Weise.

Artikel 9
1 Jede Öffnung in einer Etage eines Gebäudes oder in einer Arbeitsplattform hat, mit Ausnahme der Zeit und, soweit erforderlich, den Zugang von Personen und den Transport und Umlagerung von Material mit geeigneten Mitteln zur Verhinderung der Fallen gestatten Personen vorgesehen sein oder Material .
2 geeignete Maßnahmen, um den Fall von Personen oder Material zu verhindern, Personen auf dem Dach eingesetzt werden, auf denen es eine Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als maximal von der Legislative Maßnahme behoben werden, sind solche zu treffen.
3 geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Personen nicht durch Objekte, die von Gerüsten oder anderen Arbeitsplätze fallen kann gemacht.
Artikel 10
1 An alle Arbeitsbühnen und andere Arbeitsplätze sind sicher Zugangswege zur Verfügung gestellt.
2. Jeder Leiter muss sicher befestigt und so lange, dass es einen sicheren Halt in allen Positionen, in denen sie für die Hände und Füße verwendet werden bietet.
3 Alle Orte, wo die Arbeit durchgeführt wird, sowie ihre Ansätze angemessen zu beleuchten.
4 Um das Risiko von elektrischen Anlagen zu vermeiden, müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Das Material auf der Website enthaltenen Informationen sollten nicht gestapelt oder gelagert werden, damit dieses Volk in Gefahr sein.
Teil III Allgemeine Bestimmungen über Hebevorrichtungen4Artikel 11
1 Hebezeuge und Lastaufnahmemittel, einschließlich ihrer Befestigungen, Verankerungen und die tragenden Teile, muss
a)
    
eine ausreichende Festigkeit besitzen und der guten mechanischen Konstruktion perfektes Material und kann keine offensichtlichen Mängel aufweisen;b)
    
gehalten in einwandfreiem Zustand.
2 Alle Seile zum Heben oder Senken Materialien oder als Suspension verwendet werden, müssen von guter Qualität sein, stark genug und frei von offensichtlichen Mängeln.
Artikel 12
1 Hebezeuge und Lastaufnahmemittel nach ihrer Installation vor Ort und vor dem Gebrauch und testen sie in geeigneter Weise überprüft werden sollte, sind die Prüfungen an Ort und Stelle in Abständen wiederholt werden, um durch die Gesetzgebung auferlegt werden.
2 Alle Ketten zum Heben oder Senken Materialien oder als Mittel der Ösen, Haken, Schäkel, Wirbel und Rollen verwendet werden, sollten regelmäßig überprüft werden.
Artikel 13
1 Alle Betreiber von Kranen und anderen Hebezeugen müssen über die erforderlichen Qualifikationen.
2. Es darf keine Person unter dem Alter von der Gesetzgebung vorgeschrieben werden kann, die mit der Bedienung von Hebezeugen, Winden inklusive dem Schafott oder die Signalisierung an den Führer.
Artikel 14
1 In allen Hebezeuge und alle Ketten, Ringe, Haken, Schäkel, Ketten und Riemenscheiben Wirbeln, die zum Heben oder Senken oder als verwendet werden, bedeutet der Aussetzung die zulässige Tragfähigkeit mit geeigneten Mitteln überprüft werden muss.
2 Auf allen Hebezeugen und alle anderen Geräte im vorherigen Absatz erwähnt, wird die zulässige Belastung Masse deutlich sichtbar sein.
3 Für Hebezeuge mit variabler zulässige Ladegewicht, den einzelnen Lastgewichte und die Bedingungen, unter denen sie erlaubt klar festgelegt werden.
4 Kein Teil einer Maschine oder Aufhebung nach Absatz 1 dieses Artikels gelten Geräte, außer zu Testzwecken über die Tragfähigkeit aus geladen werden.
Artikel 15
1 Motors, Motoren, Getriebe, elektrische Verdrahtung und andere gefährliche Teile der Hebevorrichtungen mit effizienten Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.
2 Hebevorrichtungen auszustatten sind, dass die Gefahr des zufälligen Abstieg der Last auf einem Minimum gehalten wird.
3. Um die Gefahr des zufälligen Verlagerung eines Teils einer hängenden Last auf ein Minimum zu begrenzen, müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Teil IV Allgemeine Bestimmungen über Schutzausrüstungen und Erste HilfeArtikel 16
1 Für vielbeschäftigte Menschen auf der Website alle notwendigen Geräte zur Verfügung stehen für den persönlichen Unfallschutz wird, müssen diese Geräte immer in einem einwandfreien Zustand befindet unverzüglich mitzuteilen.
2 Mitarbeiter sind erforderlich, um das Gerät auf diese Weise verwenden, und der Arbeitgeber trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie angemessen sind diejenigen, für die sie bestimmt sind, verwendet.
Artikel 17
Bei Arbeiten in der Nähe von einem Ort durchgeführt wird, wo es eine Gefahr des Ertrinkens, sind alle notwendigen Geräte zur Verfügung gestellt werden und erhielt in brauchbarem Zustand und leicht zugänglich sein und alle Maßnahmen müssen auch für die prompte Rettung von in-Gefahr Personen erforderlich gemacht werden.
Artikel 18
Für die sofortige Erste Hilfe für alle Verletzungen, die während der Arbeit auftreten können, müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Teil V SchlussbestimmungenArtikel 19
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.
Artikel 20
1. Dieses Übereinkommen bindet nur diejenigen Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation, deren Ratifikation durch den Generaldirektor eingetragen ist.
2. Es tritt in Kraft, ein Jahr nach den Ratifikationen zweier Mitglieder durch den Generaldirektor eingetragen worden sind.
3. In der Folge tritt dieses Übereinkommen jedes andere Mitglied eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem seine Ratifikation registriert worden eingeben.
Artikel 21
Sobald die Ratifikationen zweier Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation registriert wurde, hat der Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes teilt allen Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation. Auch er ihnen Kenntnis von der Eintragung der Ratifikationen, die später von anderen Mitgliedern der Organisation mitgeteilt werden.
Artikel 22
1 Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert, kann es nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Datum, an dem das Abkommen in Kraft zum ersten Mal eingegeben haben, durch förmliche Mitteilung an den Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes kündigen hat. Die Kündigung wird von diesem eingetragen. Wird erst wirksam, bis zu einem Jahr nach der Registrierung.
2. Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert hat und die nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf der in der vorangegangenen Heel Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt in diesem Artikel Widerrufsrecht angegeben wird für einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren gebunden. Als Folge kann es dieses Übereinkommen jeweils nach Ablauf eines Zeitraumes von zehn Jahren nach Maßgabe dieses Artikels kündigen.
Artikel 231
Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes, wann immer er es für notwendig erachtet, der Allgemeinen Konferenz einen Bericht über die Durchführung dieses Übereinkommens und prüft die Frage, die vollständige oder teilweise Änderung auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt werden zu untersuchen.
1 in Übereinstimmung mit Artikel 1 des Ag Geändert. Nr. 116 vom 26. Juni 1961 von der Bundesversammlung am 2. Oktober 1962 genehmigt (AS 1962 1359 1357; FF 1962 I 1365).
Artikel 24
1 Nimmt die Generalkonferenz ein neues Übereinkommen an, welches das vorliegende Übereinkommen ganz oder teilweise, dann, es sei denn, das neue Übereinkommen nichts anderes, die gelten folgende Bestimmungen:
a)
    
Die Ratifizierung des neu gefassten Übereinkommens durch ein Mitglied schließt ohne weiteres die sofortige Kündigung dieses Übereinkommens ohne Rücksicht auf Artikel 22 Voraussetzung ist, dass der gefasste Übereinkommen in Kraft getreten ist.b)
    
Von dem Inkrafttreten des neu gefassten Übereinkommens kann das vorliegende Abkommen nicht von den Mitgliedern ratifiziert werden.
2 Dabei wird jedoch die vorliegende Abkommen in Form und Inhalt bleiben, zumindest in Kraft für die Mitglieder, die es ratifiziert haben, aber noch nicht das neu gefasste Übereinkommen.
Artikel 25
Die Französisch und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen